„Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du ein Erbe mit ihm geteilt hast.“

Johann Caspar Lavater – 1741-1801, Schweizer Philosoph

Jede Medaille hat zwei Seiten, so auch der Vorgang des Erbens, dem zwingend der Tod eines Menschen vorausgeht. Über dieses Thema spricht niemand gerne, da es letztlich bedeutet, sich auch mit der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen zu müssen. Häufig wird deshalb keine vernünftige Vorsorge für den Todesfall getroffen. Dann kommt es neben dem tragischen Verlust nicht selten auch zu langwierigen Auseinandersetzungen, die nicht nur den Familienfrieden zerstören können, sondern auch erhebliche Kosten nach sich ziehen.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, wenn sich der Erblasser nicht auf die gesetzliche Erbfolge allein verlässt. Durch die Festlegung einer selbstbestimmten Erbfolge in Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge kann der Erblasser bewirken, dass sein Vermögen denen zufällt, denen er es zugedacht hat.

Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht verfügen über besondere Kenntnisse im Erb- und Pflichtteilsrecht. Sie sind daher die kompetenten Ansprechpartner bei der Testamentserrichtung. Ein juristisch einwandfreies Testament sorgt dafür, dass es nach dem Todesfall nicht zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt.

Überdies lässt sich häufig durch rechtzeitige Vorsorge die steuerliche Belastung der Erben mindern.

Ist der erbrechtliche Prozess nicht mehr zu vermeiden, so ist die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt hilfreich. Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Erbrechte oder bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Dabei kommt als kostengünstigerer Weg zur Beendigung von Konflikten im Rahmen der Testamentsvollstreckung auch ein Schiedsverfahren in Betracht.

Wenn Sie Vorsorge für den Erbfall treffen möchten, berate ich Sie gerne zu den für Sie persönlich bedeutsamen rechtlichen Aspekten. Den besten Rahmen dafür bietet ein persönliches Gespräch. Meiner Erfahrung nach können nur im persönlichen Gespräch alle wichtigen Gesichtspunkte herausgearbeitet und bewertet werden. Gerne stehe ich Ihnen dafür mit meiner Expertise zur Verfügung.